
Nachbarrecht
Im Nachbarrecht geht es darum, zwischen den verschiedenen Interessen der Grundstückseigentümer einen Ausgleich zu schaffen. Ich stehe meinen Mandanten daher in allen Bereichen des zivilen und öffentlichen Nachbarrechts zur Seite.
So unterstütze ich Sie bei der Geltendmachung oder Abwehr nachbarrechtli-cher Unterlassungsansprüche wegen Lärm, Geruch und Erschütterung. Ich kläre für Sie auch die Frage, ob und wenn ja in welchem Umfang Bäume und Sträucher geschnitten werden müssen.
Ich unterstütze Sie in baurechtlichen Verwaltungsverfahren und begleite Sie bei der Errichtung gewerberechtlicher Betriebsanlagen sowohl als Projektwer-ber, als auch als betroffener Anrainer.
Wir sind für Sie da
Lassen Sie uns Ihre Kontaktdaten hier und wir melden uns ehestmöglich bei Ihnen. Alternativ können Sie uns gerne auch eine E-Mail schicken: office@anwalt-huber.at